Zwangssterilisierung und „Euthanasie“

Für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden mussten. Schon bald nach der „Machtergreifung“ wurde am 14. Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. Es sah zur Umsetzung der „rassenhygienischen“ Zielsetzungen Zwangsterilisationen „erbkranker“ Menschen vor und trat am 1. Januar 1934 in Kraft.

Bei Verdacht auf Vorliegen einer vermeintlichen Erbkrankheit waren Ärzte anzeigepflichtig. Die Anträge auf Unfruchtbarmachung wurden in der Regel von den Leitern der Gesundheitsämter oder der Heil- und Pflegeanstalten bei den zuständigen Erbgesundheitsgerichten gestellt. Für Solingen war dies das Erbgesundheitsgericht Wuppertal.


Der Katalog der Sterilisationsgründe umfasste neben „angeborenem Schwachsinn“ (der mit Abstand häufigsten Diagnose) und „Schizophrenie“ auch „erbliche Taubheit“ oder Epilepsie. 1936 kam „schwerer Alkoholismus“ hinzu. Seit Juni 1935 waren auch Schwangerschaftsabbrüche bis zum 6. Monat möglich.

In den städtischen Krankenanstalten Solingen, hier unter der Leitung von Chefarzt Dr. Rieß und des Gynäkologen Dr. Schugt, dem Solinger Bethesda-Krankenhaus und anderen Krankenhäusern wurden Zwangssterilisierungen an über 800 Solinger Frauen, Männern und Jugendlichen durchgeführt.

Städtische Krankenanstalten, ca. 1935. Quelle: Stadtarchiv Solingen (Kurt Picard)

Während die Zwangssterilisierungen auf nur geringen Widerstand in der Bevölkerung stießen, da sie scheinbar gesetzmäßig durchgeführt wurden, traute sich der NS-Staat erst während des Krieges, die massenhafte Tötung von Menschen mit Behinderung umzusetzen – ohne gesetzliche Grundlage.

Bereits zu Beginn des Jahres 1939 wurden dabei die Vorbereitungen für die sogenannte „Kinder-Euthanasie“ getroffen, die Meldepflicht und Tötung von Kindern mit „schweren angeborenen Leiden“. Im Oktober 1939 unterzeichnete Hitler ein auf den Kriegsbeginn am 1. September 1939 zurückdatiertes Ermächtigungsschreiben, das die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so erweitern sollte, dass „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Betrachtung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“


Im Rahmen dieser „Aktion T4“ – nach 1945 so benannt nach der Zentrale der Tötungsaktion in der Berliner Tiergartenstraße 4 – wurden zwischen 1940 und 1941 mehr als 70.000 Menschen systematisch in den sechs über das Reichsgebiet verteilten Tötungsanstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Sonnenstein, Bernburg und Hadamar durch das Giftgas Kohlenmonoxid umgebracht.

Für das Rheinland spielte die „Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen“ (heute LVR-Klinik Langenfeld) eine wichtige Rolle als „Zwischenanstalt“. Von hier aus fanden die Transporte unter anderem nach Hadamar an der Lahn statt, wo allein 46 Solingerinnen und Solinger wie Hildegard Rubens umgebracht wurden. Die Angehörigen ließ man über die wahre Todesursache im Unklaren.

„Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive Mitmenschen zu töten, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“

Bischof von Galen, 3. August 1941

Nicht zuletzt Proteste wie die des Münsterschen Bischofs Clemens August Graf von Galen und des evangelischen Landesbischofs Theophil Wurm stoppten die Tötungsaktionen in Zentren wie Hadamar. Jedoch ging das Morden auch nach der Einstellung der „Aktion T4“ weiter. Die Betroffenen wurden nun aus dem Blickfeld der Verwandten in weiter entfernte Gebiete im Osten oder Österreich „evakuiert“ und fielen dem gezielten Verhungernlassen zum Opfer oder wurden mit Giftspritzen und Medikamenten umgebracht. Über 40 Solinger Opfer starben so in der im heutigen Polen gelegenen Anstalt Meseritz-Obrawalde. Aber auch die schlechte Versorgungslage in den Anstalten im Rheinland führte zu einer ansteigenden Todesrate.

In der Nachkriegszeit hatten Familien zunächst wenig Aussicht auf Entschädigung und fürchteten zudem die Stigmatisierung, sodass diese Schicksale und die immensen Opferzahlen kaum ins öffentliche Bewusstsein drangen.

Heute erinnert an der Tiergartenstraße 4 in Berlin der Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde an die Opfer der Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus.

Quellen:
– Stadtarchiv Solingen: Wiedergutmachungsakten SG 6589 und SG 6010, Foto Städtische Krankenanstalten
– Armin Schulte: Biographien von Otto Winkels und Paul Happel in „Man soll mich nicht vergessen!“ Stolpersteine in Solingen, Schicksale 1933-1945, Solingen 2020