Paul Blobel

Paul Blobel gehörte zu den NS-Tätern, die in den Nürnberger Prozessen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit (crimes against humanity)“, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation zum Tode verurteilt und am 7. Juni 1951 gehängt wurden.

Paul Blobel vor dem Kriegsverbrecher-Tribunal in Nürnberg, Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of Benjamin Ferencz
Unterschrift Paul Blobels unter den Bauplänen zu seinem Haus an der Schaberger Str. 23. Quelle: Stadtarchiv Solingen, Hausakte 13595

Am 13. August 1894 in Potsdam geboren und in Remscheid aufgewachsen, machte sich Blobel 1924/25 in Solingen als Architekt selbstständig. Als durch die Weltwirtschaftskrise 1929 die Aufträge ausblieben, konnte er vorübergehend in der Solinger Stadtverwaltung Arbeit finden. Nach dem Eintritt in die SA im Mai 1931 machte er auch schnell Karriere in der SS und im Sicherheitsdienst. Im März 1932 wurde er SD-Unterbezirksleiter für Remscheid, Solingen und Wuppertal und stieg im August 1933 zum SD-Bezirksleiter der 20. SS-Standarte im Oberabschnitt West auf, dessen Bereich etwa den heutigen Regierungsbezirk Düsseldorf umfasste. Als Hauptsturmführer war Paul Blobel später unter anderem an der Erstellung der sogenannten „Judenkartei“ beteiligt.

Solinger Adressbuch von 1931, Quelle: GenWiki

Im Juni 1941 wurde Paul Blobel mit der Leitung des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C betraut, da er sich sowohl durch sein „strenges Pflichtbewusstsein“ wie durch „praktische Fähigkeiten“ für diese Aufgabe empfohlen hatte. Er war in dieser Rolle verantwortlich für den Mord an ca. 60.000 Menschen, darunter allein 33.771 Juden – Männer, Frauen und Kinder –, die am 29. und 30. September 1941 in der Schlucht von Babi Yar bei Kiew erschossen wurden. Die zurückgelassene Kleidung der Getöteten wurde anschließend von der NS-Volkswohlfahrt in mehr als 100 LKW abtransportiert.

Im Sommer 1942 erhielt Paul Blobel dann den Auftrag, die Beseitigung von Massengräbern zu organisieren und Spuren zu verwischen. Mit dem sogenannten „Enterdungskommando“ entwickelte er eine Knochenmahlmaschine. Sprengungen und Verbrennungen hatten sich als zu aufwändig angesichts des vorrückenden Feindes erwiesen. Die Arbeit musste von zumeist jüdischen Häftlingen verrichtet werden, die nach der Aktion selbst ermordet wurden. Für seinen Einsatz wurde Paul Blobel mit der „Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse“ ausgezeichnet.

Moses Korn, ein jüdischer Häftling, der im Sonderkommando 1005 an einer Knochenmahlmaschine arbeiten musste. Quelle: United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of Belarusian State Archive of Documentary Film and Photography

Die Alliierten klagten Paul Blobel nach dem Krieg wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit (crimes against humanity)“ an. Blobel plädierte auf unschuldig, da sich seine Opfer widerstandslos ihrem Schicksal gefügt hätten. Seine Männer hingegen hätten schwer unter der nervlichen Belastung gelitten. Blobel sah sich in erster Linie als pflichtbewusster Soldat.

So entwickelte sich in einem Verhör durch Generalstaatsanwalt Benjamin Ferencz folgender Dialog mit dem Angeklagten:

Ferencz: Sie wollen damit sagen, daß sie sich schnell damit abfanden mit dem, was sie erwartete?

Blobel: Das war also so bei denen, da galt eben ein Menschenleben nichts gewissermaßen. Entweder hatten die Leute an sich schon irgendwelche Erfahrungen oder sie erkannten ihren inneren Wert nicht.

Ferencz: Mit anderen Worten: Sie gingen ganz glücklich in den Tod?

Blobel: Ob sie glücklich waren, das vermag ich nicht zu sagen. Sie wußten, was ihnen bevorstand, das ist ihnen eröffnet worden, und sie haben sich in ihr Schicksal gefügt. Und das ist die Eigentümlichkeit dieser Menschen da im Osten.

Ferencz: Und wurden die Aufgaben dadurch, daß sie keinen Widerstand leisteten, für Sie leichter?

Blobel: Ja, auf jeden Fall. Auf jeden Fall haben die Wachmannschaften mit irgendwelchen Widerständen dort in Sokal nichts zu tun gehabt. Das ist alles sehr ruhig verlaufen, es nahm nicht viel Zeit in Anspruch. Ich muß sagen, daß unsere Männer, die daran teilgenommen haben, mehr mit ihren Nerven runter waren als diejenigen, die dort erschossen werden mußten. 

Ferencz: Mit anderen Worten, Sie zeigten mehr Mitleid für Ihre Männer, die die Opfer erschießen mußten, als für die Opfer selbst?

Blobel: Ja, also unsere Schützen mußten betreut werden.

Quelle: Protokoll der Einsatzgruppen-Prozesse, zitiert nach: Erhard Roy Wiehn (Hg.), Babij Jar 1941, Konstanz 2001

Im April 1948 wurde Paul Blobel in Nürnberg zum Tode verurteilt und am 7. Juni 1951 im Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg hingerichtet. Noch im Februar 1951 hatte die „Rheinische Post“ voller Mitleid die lange Zeit der Ungewissheit in der Haft moniert. Der Leichnam Blobels wurde in Solingen bestattet.

Quellen:
– Michael Okroy: „Paul Blobel – Architekt, Familienvater, Massenmörder. Eine regionale Täterskizze“, in: „Hier wohnte Frau Antonie Giese“, Wuppertal 1997
– GenWiki: Solinger Adressbuch von 1931
– Stadtarchiv Solingen, Hausakte 13595
– United States Holocaust Memorial Museum: Foto Paul Blobel, courtesy of Benjamin Ferencz, und Foto Knochenmahlmaschine, courtesy of Belarusian State Archive of Documentary Film and Photography
– Erhard Roy Wiehn (Hg.), Babij Jar 1941 darin: Protokoll der Einsatzgruppen-Prozesse, Konstanz 2001
– Paul Blobel, Eidesstattliche Erklärungen 1 und 2, in: NS-Archiv, Dokumente zum Nationalsozialismus